Da wir als ehrenamtlicher und gemeinnütziger Verein agieren und beim Finanzamt für Körperschaften Berlin die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen haben, können wir euch, wenn erwünscht, Spendenquittungen ausstellen. Generell gilt beim Einreichen: Als vereinfachter Nachweis gilt ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.